WAFFENKAUF GUIDE
ANFORDERUNGEN ZUM WAFFENERWERB
SO KOMMST DU LEGAL & KORREKT ZUR EIGENEN WAFFE
Erfahre, welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen du brauchst und wie der Ablauf vom Antrag bis zur Übergabe deiner eigenen Waffe funktioniert. Verständlich erklärt – basierend auf den Vorgaben des Schweizer Waffenrechts und den Empfehlungen des Fedpol.
Fedpol-Info zum Erwerb Fedpol-Info Broschüre
Anforderungen an die Person, Identität
- CH-Bürger oder C Aufenthaltstitel
- B-Aufenthaltstitel, benötigen einen Bestätigung das sie in ihrem Herkunftsland auch zum Waffenerwerb berechtigt sind.
- B-Aufenthaltstitel: Falls Sie eine Bestätigung aus Ihrem Herkunftsland erhalten, können Sie diese beim zuständigen kantonalen Waffenbüro vorlegen. Eine vorherige Absprache mit dem Waffenbüro ist in jedem Fall zwingend erforderlich.
- Gesetzlich ausgeschlossen vom Waffenbesitz in der Schweiz sind u. a. Staatsangehörige von:
- Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Sri Lanka und der Türkei.
Anforderungen an die Person, Hinderungsgründe
- Es dürfen keine der untern aufgeführten Hinderungsgründe nach Art. 8 Abs. 2 WG bestehen.
Gesetzlich ausgeschlossen vom Waffenbesitz in der Schweiz sind:
- das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
- unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
- zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
- wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Privatauszug nach Artikel 41 des Strafregistergesetzes vom 17. Juni 201625 erscheinen.
- Diese Vorgaben gelten auch bei einem Verkauf durch Privatpersonen an eine andere Privatperson.
Entscheiden welches Gesuch benötigt wird.
Weitere Informationen findest du weiter unten im Waffenkauf-Guide.
- Hinweis:
Mit einer Ausnahmebewilligung (ABK) können auch WES-pflichtige Waffen erworben werden.
Ein WES allein reicht jedoch nicht für Waffen, die eine ABK erfordern.
- Unsicher? Wir beraten dich gerne persönlich.
Hinweis:
Je nach Behörde wird bereits beim Einreichen des Gesuchs verlangt, anzugeben, welche Art von Waffensystem man erwerben möchte. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen.
Einreichen des Gesuch bei der zuständigen Behörde
- Waffenerwerbsscheine werden in der Regel beim kantonalen Waffenbüro beantragt.
- Im Kanton Zürich erfolgt die Einreichung über die Wohnsitzgemeinde.
- Ausnahmebewilligungen sind immer beim kantonalen Waffenbüro einzureichen.
- Im Kanton Zürich müssen den Gesuchen keine Strafregisterauszüge mehr beigelegt werden.
Erstmalige Gesuche
- Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuchs kann es vorkommen, dass dich die Behörden zu einem persönlichen Gespräch einladen. Eine spezielle Vorbereitung ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Erhalten des Gesuchs
-
Mit einem bewilligten Gesuch kannst du in der Regel bis zu drei Waffen erwerben – unabhängig davon, ob der Verkäufer ein Waffenhändler oder eine Privatperson ist. Wichtig ist, dass du die unterzeichneten Unterlagen sorgfältig aufbewahrst; gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 10 Jahre.
-
Falls du mehr als drei Waffen übernehmen möchtest, kannst du dies in Ausnahmefällen (z. B. Erbschaft, grosse Sammlung) mit deinem kantonalen Waffenbüro absprechen. Diese Klärung muss jedoch unbedingt vor dem Einreichen des Gesuchs erfolgen.
- Bewilligte Gesuche, wie Waffenerwerbsscheine oder Ausnahmebewilligungen, sind in der Regel nur 3–6 Monate gültig. Kommt es beispielsweise zu Lieferverzögerungen, kann einmalig eine Verlängerung beantragt werden.
Erhalten der Waffe
- Wenn du deine Waffe bei einem Händler kaufst, wird dieser innerhalb von 10 Tagen die Meldung an die zuständigen Behörden vornehmen – du musst nichts weiter tun.
- Kaufst oder übernimmst du die Waffe hingegen von einer Privatperson, muss der unterzeichnete Vertrag innerhalb von 30 Tagen vom Käufer oder Verkäufer (je nach kantonaler Regelung) der zuständigen Behörde eingereicht werden. Beide Parteien sind verpflichtet, ihre Exemplare des Vertrags mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Basis schaffen: Recht & Sicherheit
- Wenn du erstmalig eine Waffe oder ein dir neues Waffensystem erwirbst, ist es uns ein grosses Anliegen, dass du vor dem eigenständigen Sammeln grösserer Erfahrungen einen passenden Kurs besuchst.
- Besonders in rechtlicher und sicherheitstechnischer Hinsicht gibt es einiges zu beachten – und diese Grundlagen sollte man von Anfang an richtig vermittelt bekommen.
- Unser Partner Lakeside Shooting bietet solche Kurse regelmässig an, aber selbstverständlich kannst du sie auch bei anderen seriösen Anbietern absolvieren. Wichtig ist nur: Mach einen Kurs, bevor du allein loslegst.
WAFFENKAUF GUIDE
WAFFENKAUF GUIDE - WIE GEHE ICH VOR?
WELCHE BEWILLIGUNG BENÖTIGE ICH FÜR WAS? WO ERHALTE ICH DIESE? BEI DIESEN FRAGEN WOLLEN WIR DIR HELFN.
In der Schweiz gibt es mehrere Wege, legal eine Waffe zu erwerben. Welche Möglichkeit für dich infrage kommt, hängt von der Art der Waffe, deiner persönlichen Situation und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Je nach Waffensystem oder besonderen Eigenschaften der zu erwerbenden Produkte sind unterschiedliche Gesuche oder Bewilligungen erforderlich.
Im Folgenden findest du eine Übersicht der gängigsten Gesuche und Bewilligungen, die dir den rechtmässigen Erwerb ermöglichen – inklusive kurzer Erklärung, wann und wie sie beantragt werden.
"Meldepflichtige Waffen"- mittels schriftlicher Vertrag
Meldepflichtige Waffen erfordern einen schriftlichen Vertrag. Bei Feuerwaffen muss der Verkäufer innert 30 Tagen eine Kopie ans kantonale Waffenbüro senden. WES-Pflicht für Ausländer ohne C-Ausweis. Beide Parteien müssen die Unterlagen unterzeichneter Vertrag und ID-Kopie 10 Jahre aufbewahren.
Vorlage Vertrag:
Ordonnanzrepetiergewehre wie
Karabiner 11, 31, Langgewehr 11
Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)
Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)
Handrepertierer (Sportgewehre)
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Handrepetierer für die Jagd
Pistolen und andere Faustfeuerwaffen
Gewehre und andere Handfeuerwaffen
"Bewilligungspflichtige Waffen"- mittels Waffenerwerbsschein (WES)
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Magazinkapazität von 20 Patronen oder weniger z.B Pistole Glock mit 17 Schuss Magazinkapazität.
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit einem grossen Magazin 10 Patronen oder weniger z.B Gewehr AR 15 mit einem Magazin mit 10 Magazinkapazität.
Ordonnanzrepetiergewehre wie
Karabiner 11, 31, Langgewehr 11
Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)
Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)
Handrepertierer (Sportgewehre)
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Handrepetierer für die Jagd
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 20 Patronen) z.B Pistole Glock mit einem 30schuss Magazin.
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit einem grossen Magazin (mehr als 10 Patronen z.B Gewehr AR 15 mit einem Magazin mit 20 Schuss.
"Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör"- mittels Ausnahmebewilligung klein Sportschütze (ABK klein)
Halbautomatische Waffen mit grossem Magazin sind bewilligungspflichtig. Sportschützen benötigen eine Ausnahmebewilligung und regelmässige Schiessnachweise – z. B. im Lakeside Shooting erhältlich.
Halbautomatische Waffen mit grossem Magazin sind bewilligungspflichtig. Sportschützen benötigen eine Ausnahmebewilligung und regelmässige Schiessnachweise – z. B. im Lakeside Shooting erhältlich.
Ausnahmebewilligung Sportschütze:
Vorlage Schiessnachweise:
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Magazinkapazität von 20 Patronen oder weniger z.B Pistole Glock mit 17 Schuss Magazinkapazität.
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit einem grossen Magazin 10 Patronen oder weniger z.B Gewehr AR 15 mit einem Magazin mit 10 Magazinkapazität.
Ordonnanzrepetiergewehre wie
Karabiner 11, 31, Langgewehr 11
Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)
Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)
Handrepertierer (Sportgewehre)
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Handrepetierer für die Jagd
Laser
Schalldämpfer
"Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör"- mittels Ausnahmebewilligung klein Sammler (ABK klein)
Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Magazinkapazität von 20 Patronen oder weniger z.B Pistole Glock mit 17 Schuss Magazinkapazität.
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit einem grossen Magazin 10 Patronen oder weniger z.B Gewehr AR 15 mit einem Magazin mit 10 Magazinkapazität.
Ordonnanzrepetiergewehre wie
Karabiner 11, 31, Langgewehr 11
Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)
Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)
Handrepertierer (Sportgewehre)
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Handrepetierer für die Jagd
Laser
Schalldämpfer
"Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör" mittels Ausnahmebewilligung gross (ABK gross)
Die grosse Ausnahmebewilligung kann frühestens 5 Jahre nach der ersten erworbenen Waffe und bei mindestens 12 registrierten Waffen beantragt werden. Vorab Kontakt mit dem kantonalen Waffenbüro empfohlen.
Die grosse Ausnahmebewilligung kann frühestens 5 Jahre nach der ersten erworbenen Waffe und bei mindestens 12 registrierten Waffen beantragt werden. Vorab Kontakt mit dem kantonalen Waffenbüro empfohlen.
Vollautomatische Waffen, Laser, Schalldämpfer sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine Ausnahme ist nur nach Rücksprache mit dem kantonalen Waffenbüro möglich.
Handfeuerwaffen mit Magazinkapazität über 10 Schuss und kürzbare halbautomatische Handfeuerwaffen unter 60 cm sind verboten – Erwerb nur mit Ausnahmebewilligung für Sammler möglich.
Faustfeuerwaffen mit einer Magazinkapazität über 20 Schuss.
"Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör"- Schalldämpfer für Jäger neu ab 2025 erleichtert möglich
Ab 1. Februar 2025 ist der Schalldämpfer jagdrechtlich erlaubt – er gilt nicht mehr als verbotenes Hilfsmittel zur Jagd.
Die Verwendung ist generell zulässig, es braucht keine jagdrechtliche Sonderbewilligung mehr.
Ab 1. Februar 2025 ist der Schalldämpfer jagdrechtlich erlaubt – er gilt nicht mehr als verbotenes Hilfsmittel zur Jagd.
Die Verwendung ist generell zulässig, es braucht keine jagdrechtliche Sonderbewilligung mehr.
Schalldämpfer für die Jagd
WAFFENKAUF GUIDE
FAQS- DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUM ERWERB
Die Übernahme einer Ordonnanzwaffe ist mit einem Waffenerwerbsschein möglich. Es gelten die Bestimmungen der Armee.
Faustfeuerwaffen sind kurze Schusswaffen, die so konzipiert sind, dass sie mit einer Hand bedient werden können – z. B. Pistolen oder Revolver.
Handfeuerwaffen sind der Oberbegriff für alle tragbaren Schusswaffen, die von Hand abgefeuert werden – mit einer oder beiden Händen. Dazu zählen sowohl Faustfeuerwaffen als auch Langwaffen wie Gewehre oder Flinten.
Ja, das ist möglich.
Sowohl Sportschützen als auch kleine Sammler können eine Ausnahmebewilligung (ABK) beantragen, auch wenn sie zuvor noch keine Waffe besessen oder einen Waffenerwerbsschein (WES) beantragt haben.
Wichtig ist, dass du die jeweiligen Anforderungen erfüllst:
- Sportschützen müssen regelmässige Schiessnachweise vorweisen, beim Training im Lakeside Shooting, kann ein solcher Nachweis ausgestellt werden. Vorlage für den Schiessnachweis nach fedpol.
- Sammler müssen ein Sammlungskonzept, ein Sicherheitskonzept und ein Waffenregister vorlegen.